Masterplan Hochhäuser

[Antrag VII-A-07939-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

Der Stadtrat fühlt sich weiterhin an das Ergebnis des Hochhauskolloquiums von 1992 gebunden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung die Errichtung von Hochhäusern nur an den Standorten vorzuschlagen, in deren Umfeld ein Gewinn für die Stadtgestaltung und Stadtkomposition erzielt wird.

Begründung:

Zuletzt 1992 hatte sich die Stadtverwaltung im Rahmen eines Kolloqiums  “Hochhäuser in Leipzig” unter Teilnahme von Stadträten, Stadtplanern,  Architekten und Investoren mit dem Thema befasst. Angesichts des Wachstums und knapper werdenden Wohnraums in der Stadt bringt die Verwaltung die konkurrierenden stadterneuernden Ziele Flächenschonung und Erhalt von Stadtgrün sowie den baulichen Flächenerhalt in Einklang.


Ursprüngliche Fassung vom 12.04.2019:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erarbeitung eines Masterplans Hochhäuser zu prüfen. Der Masterplan Hochhäuser greift die Ergebnisse des Kolloquiums “Hochhäuser in Leipzig” im Jahre 1992 auf und schreibt sie vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Anforderungen an die Stadtentwicklung fort. An der Erarbeitung des Masterplans sind die Bürger der Stadt Leipzig zu beteiligen.

Begründung:

Zuletzt 1992 hatte sich die Stadtverwaltung im Rahmen eines Kolloqiums “Hochhäuser in Leipzig” unter Teilnahme von Stadträten, Stadtplanern, Architekten und Investoren mit dem Thema befasst. Angesichts des Wachstums und knapper werdenenden Wohnraums in der Stadt könnte ein strategisches Konzept klären, an welchen Stellen in der Stadt Leipzig
und welcher Ausgestaltung hochgeschossige Bebauung möglich und sinnvoll wäre, um dem Bedarf gerecht zu werden und eine Mischnutzung von Immobilien zu gewährleisten. Der Masterplan Hochhäuser bringt die konkurrierenden stadterneuernden Ziele Flächenschonung und Erhalt von Stadtgrün sowie den baulichen Flächenerhalt in Einklang.