Stand der Umsetzung der Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 12. Dezember 2018 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Freibeuter die Einrichtung einer Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de.

Hierzu fragen wir den Stand der Umsetzung an:

  1. Wie setzt die Stadtverwaltung den Beschluss der Einrichtung einer Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de aus Sicht der anwendenden angemeldeten Eltern um?
  2. Wann wird die Tauschbörse für Kitaplätze auf www.meinkitaplatz-leipzig.de für die angemeldeten Eltern freigeschalten?
  3. Wer ist bis zur Freischaltung der Ansprechpartner (einschließlich Kontaktdaten) für tauschwillige Eltern?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Eltern sollen zukünftig im Nutzerkonto des Elternportals ein Tauschangebot erzeugen können, indem sie den Betreuungsplatz ihres Kindes zum Tausch freigeben. Die Liste der Tauschangebote steht dann allen angemeldeten Eltern zur Einsicht zur Verfügung. Konkrete Kontaktinformationen erhalten nur die Eltern, die einen kompatiblen Tauschplatz anbieten.

Zwei Tauschangebote passen dann zusammen, wenn sich der aktuelle Betreuungsplatz des ersten Tauschangebotes in dem Stadtteil befindet, der im zweiten Tauschangebot gesucht wird, und umgekehrt. Zudem müssen die beiden Kinder in etwa gleich alt sein. Ein Krippenplatz kann nicht gegen einen Kindergartenplatz getauscht werden. Die Einigung zum Tausch erfolgt außerhalb von Kivan zwischen den Eltern und den Kitaleitungen. Das eigentliche Tauschen wird über das reguläre Vertragsmanagement abgebildet.

Zur Frage 2.

Die Inbetriebnahme ist für August 2019, also noch in diesem Jahr, vorgesehen.

Zur Frage 3.

Eltern haben die Möglichkeit, eine zweite Bedarfsanmeldung über ihren Eltern-Account und innerhalb der Sprechzeiten der Abteilung Kindertageseinrichtungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung abzugeben. Mit dieser zweiten Bedarfsanmeldung, die als Wechselantrag ausgewiesen wird, können erneut fünf Wunscheinrichtungen ausgewählt werden. Bei Aufnahmefähigkeit in einer dieser Kitas setzt sich die Kitaleitung mit den Eltern in Verbindung. Über den Wechselwunsch der Familie wird die bisherige Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege personensystemseitig nicht informiert. Ansprechpartner für etwaige Fragen zum Verfahren des Wechselantrags ist die von mir eben genannte Abteilung.

Schreibe einen Kommentar