Gedenkfeier für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene

[Antrag VI-A-05709 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

Die Stadt Leipzig richtet einmal im Jahr eine Gedenkfeier für Menschen ohne Angehörige auf dem Ostfriedhof Leipzig zusätzlich zu den Urnenübergaben bei der jeweiligen Beisetzung aus.

Protokollnotiz:

Bei der Gedenkfeier nimmt ein Vertreter der Stadtverwaltung teil.


Ursprüngliche Fassung vom 17.05.2018:

Die Stadt Leipzig organisiert zweimal im Jahr eine gemeinsame Gedenkfeier (inklusive Traueranzeige) für unbekannt oder ohne Angehörige Verstorbene. Die Kosten hierfür werden ab sofort im städtischen Haushalt eingeplant. Die Gedenkfeier ist in den Terminlauf des Referats Protokoll aufzunehmen.

Sachverhalt:

Die grundgesetzlich garantierte Würde des Menschen entfaltet auch über seinen Tod hinaus Wirkung. Ein Gedenken bei der Bestattung eines ohne Angehörige oder gar völlig unbekannt verstorbenen Menschen sollte selbstverständlich sein. Bereits jetzt übernehmen die Kommunen bei Verstorbenen ohne Hinterbliebene die letzte Fürsorge. Die ggf. einzeln dazu abgehaltenen und nicht selten ohne Gäste stattfindenden Zeremonien sollen zu einer größeren öffentlichen Gedenkfeier zusammengefasst werden. Diese soll öffentlich bekanntgemacht werden, damit interessierte Bürger, aber auch ggf. doch noch existierende Freunde, Kollegen, Bekannte oder Verwandte an der Festlichkeit teilnehmen können.