Erhöhung des Investitionszuschusses für die Leipziger Verkehrsbetriebe – ÖPNV-Finanzierung nachhaltig sichern

[Antrag VII-A-05957-NF-03 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1.Die Ratsversammlung spricht sich grundsätzlich für eine Begrenzung der bisherigen jährlichen 3,5 %-igen Tarifsteigerungen im ÖPNV aus. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) und MDV keiner Wirtschaftsplanung zuzustimmen, die eine jährliche Fahrpreissteigerung für die Tarifzone Leipzig von über 2 % – zunächst zumindest für die Jahre 2019 und 2020 – vorsieht.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV mbH) und MDV anzuweisen, keiner Wirtschaftsplanung zuzustimmen, die eine jährliche Fahrpreiserhöhung für die Tarifzone Leipzig (110) – zunächst für die Jahre 2019 und 2020 – vorsieht.

Dies schließt ein, dass der OBM über die LVV die LVB anweist, dass

A)   Tariferhöhungen in 2019 und 2020 in und außerhalb der Wirtschaftsplanungen der     LVB nicht erfolgen,

B)evtl. Tariferhöhungen in der Gesellschafterversammlung des MDV für diesen

Zeitraum abgelehnt werden. Sofern sich die Tariferhöhung nicht wirksam auf die Tarifzone MDV 110 beschränken lässt, stimmt die LVB gegen jede Tariferhöhung insgesamt.

Gelingt es u. a. der LVB-Geschäftsführung nicht, den Beschlusspunkt 1 B) erfolgreich zu verhandeln und durchzusetzen, so wird der OBM beauftragt, in den Gremien des MDV als Auftraggeber allen Tariferhöhungen für die MDV-Tarifzone 110 (Leipzig) zu widersprechen, welche in den Jahren 2019 und 2020 wirksam werden würden. Den infolge der den anderen MDV-Partnern geschuldete Ausgleich der Einnahmeausfälle gemäß Satzung des MDV trägt die LVB. Der Betrag wird ihr über die Erhöhung des Verkehrsleistungs-finanzierungsvertrages von der LVV erstattet. 

2.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Gesellschafterversammlungen von LVV mbH und Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) jeweils Beschlüsse darüber herbeizuführen, dass deren Wirtschafts- und Konzernwirtschaftsplanungen für die Jahre 2019 bis 2023 auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 im Sinne des ÖPNV-Nachhaltigkeitsszenarios jeweils folgende Prämissen enthalten:

Mittelfristige nachhaltige Erhöhung der Kostendeckung der LVB durch interne Optimierung um mindestens 5.000.000 EUR

Mittelfristige nachhaltige Erhöhung des finanziellen Ausgleiches für seitens der LVB im Rahmen der Umsetzung von gemeinwirtschaftlich erbrachten Verkehrsleistungen auf bis zu maximal 56 Mio. EUR bis einschließlich des Jahres 2020 55 Mio. EUR bis 2023

Bis spätestens zum 30.09.2020 wird das „Tarifmoratorium“ (inkl. der Beschlüsse zur DS 06337) evaluiert und entsprechend dem Stadtrat ein Beschlussvorschlag u. a. zur Fortführung  des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages für die Jahre 2021 bis 2023 vorgelegt.  

3.Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eine Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtbetrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV bis zu folgenden jährlichen Höchstbeträgen abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der LVV mbH und der LVB zu unterzeichnen:

2019:  51,6 Mio. EUR

2020:  53,6 Mio. EUR

2021:  54,3 Mio. EUR

2022:  54,8 Mio. EUR

2023:  55,0 Mio. EUR

Diese Beiträge sind durch den LVV-Konzern entsprechend des für ihn insgesamt geltenden Eigentümerziels „Vollständige Finanzierung des ÖPNV“ (s. RBIV-1348/08) konzernintern zu finanzieren. Die Gesellschaftervertreter in den Gesellschafterversammlungen des LVV-Konzerns werden angewiesen, keiner Wirtschaftsplanung 2019ff. zuzustimmen, die von diesen Vorgaben abweicht. Der LVV-Konzern ist mit der Sicherstellung der damit verbundenen rechtskonformen Ausgestaltung und Nachweisführung beauftragt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf Grundlage der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes eine Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtbetrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV bis zu folgenden jährlichen Höchstbeträgen abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der LVV mbH und der LVB zu unterzeichnen, der durch die LVV zu finanzieren ist:

2019:· 54 Mio. EUR 

2020:· 56 Mio. EUR

Aus der Erhöhung trägt die LVB die Kosten für das Einfrieren der Fahrpreiserhöhung aus Beschlusspunkt 1. Der verbleibende Restbetrag ist mehrheitlich für Investitionen zu verwenden.

4.Als Beitrag zum Tarifmoratorium zur Tarifdämpfung auf 2 % für die Jahre 2019 und 2020 erhöht die Stadt Leipzig ihre Ausgleichszahlungen an die LVB für die LPMC zur Erreichung einer Kofinanzierungsquote von 50 % und für den Ausbildungsverkehr. Die entsprechenden Mehraufwendungen in Höhe von jährlich mindestens 3.000.000 EUR werden planmäßig in den Doppelhaushalt 2019/20 eingestellt.

5.Zur Absicherung eines Tarifmoratoriums bei der SchülerCard und der SchülerMobilCard für die Verbundjahre 2019/2020 und 2020/2021 gewährt die Stadt Leipzig der LVB insgesamt 498.000 EUR, davon im Haushaltsjahr 2019 69.000 EUR, im Haushaltsjahr 2020 235.000 EUR und im Haushaltsjahr 2021 194.000 EUR. Die Mehraufwendungen werden planmäßig in den Doppelhaushalt 2019/20 ff. eingestellt.

6.Das Gesellschafterdarlehen ist seitens des LVV-Konzerns ab 2019ff. entsprechend der Tilgungsvereinbarung vom 15.12.2009 in Höhe von jährlich bis zu 13 Mio. EUR, jedoch mindestens in Höhe von jährlich 5 Mio. EUR, im Rahmen der nachzuweisenden Leistungsfähigkeit zu tilgen. Tilgungsbeiträge sind zweckgebunden für ÖPNV-Planungen und/oder Investitionen von erheblicher gemeinsamer strategischer Bedeutung für Stadt und LVB auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) einzusetzen.

Das Gesellschafterdarlehen ist seitens des LVV-Konzerns für 2019 und 2020 jeweils zum 30.06. in Höhe von jährlich bis zu 13 Mio. EUR, jedoch mindestens in Höhe von jährlich 5 Mio. EUR, in diesem Bereich je nach nachzuweisender Leistungsfähigkeit, zu tilgen. Tilgungsbeiträge bis zur Höhe von 5 Mio. Euro sind zweckgebunden für Instandhaltungsmaßnahmen bei Schulen/Kitas einzusetzen. Darüber hinaus gehende Tilgungsbeiträge sind zweckgebunden für ÖPNV-Planungen und/oder Investitionen von erheblicher gemeinsamer strategischer Bedeutung für Stadt und LVB auf der Grundlage der Mobilitätsstrategie 2030 (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) einzusetzen. 

7.Im Zusammenhang mit der gemäß Ratsbeschluss vom 27.09.2018 mit BPkt. 6 vorgegebenen Evaluation des Umsetzungsstandes in 2022 ist sodann auch ein Vorschlag zur Bildung einer zweckgebundenen Rücklage zur Finanzierung von ÖPNV-Maßnahmen von erheblicher stadtstrategischer Bedeutung vorzulegen. Zur finanziellen Flankierung erster diesbezüglicher Planungen werden im Ergebnishaushalt des Doppelhaushaltes 2019/20 Planungsmittel in Höhe von 200.000 EUR p. a. bereitgestellt. Die Deckung soll aus Einnahmen aus Tilgungsleistungen des LVV-Konzerns für das Gesellschafterdarlehen erfolgen (s. BPkt. 5).

In die seitens des Antrages zu Mobilitätsszenarien (VI-DS-03902-NF-02-ÄA-01) vorgesehene Evaluierung im Jahr 2022 ist auch die Umsetzung der Beschlüsse unter 1. – 6.  mit einzubeziehen. Dabei ist auch eine Abschätzung von Voraussetzungen und etwaigen finanziellen Folgen hinsichtlich einer 2. Stufe einer sodann weitergehenden ÖPNV-Finanzierungskonzeption vorzulegen. Dies hat auch das Prüfergebnis hinsichtlich rechtlicher und finanzieller Möglichkeiten der Bildung einer zweckgebundenen Rücklage („ÖPNV-Mobilitätsfonds“) für Investitionen zu umfassen (s. Antrag VI-A-05957-NF-03).

8.Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass eine Umsetzung der Beschlussempfehlungen insbesondere den geltenden EU- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen muss. Sie ermächtigt den Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung dementsprechende Beschlüsse zu fassen.

9.Die Ratsversammlung stellt fest, dass eine Vielzahl von Maßnahmen, entweder über die Vorgeschlagenen hinaus, und/oder auch deren Verlängerung, nur dann umgesetzt werden können, wenn auch Bund und Freistaat perspektivisch ihre Finanzierungsbeiträge für den Ausbau kommunaler (ÖPNV-)Infrastrukturen im Allgemeinen bzw. für die Umsetzung innovativer Mobilitätskonzepte im Besonderen, gegenüber dem Status-Quo deutlich erhöhen.


Neufassung vom 17.08.2018:

1. Zur Absicherung des laufenden Investitionsbedarfs erhält die LVB für die Jahre 2019 bis 2023 einen jährlichen Investitionszuschuss von 6 Millionen Euro, davon jeweils 3 Millionen Euro durch die Stadt Leipzig über die LVV und 3 Millionen Euro aus dem LVV-Konzern

2. Zur Absicherung von zukünftigen Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung, die durch den weiteren Ausbau des ÖPNV unumgänglich sind, wird im Haushalt eine zweckgebundene Rücklage „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ gebildet.

3. Der LVV Konzern tilgt in den Jahren 2019 bis 2023 das Gesellschafterdarlehen mit jährlich 5 Millionen Euro. Die jährlichen Tilgungsbeiträge werden dem „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ (LVV-Anteil) zugeführt.

4. Die Stadt Leipzig führt dem „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ ebenfalls jährlich 5 Millionen Euro in den Jahren 2019-2023 zu (Stadtanteil). Damit sollen vorrangig die im Zusammenhang mit LVB-Maßnahmen anstehenden städtischen Investitionen des Verkehrs- und Tiefbauamtes (Fußwege, Radwege, Straßenanteile etc.) finanziell abgesichert werden.

5. Über die Verwendung der Rücklage, auf Basis von gemeinsamen Beschlussvorschlägen durch Stadt und LVB, entscheidet der Stadtrat.

6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die vorgenannten Prämissen in die entsprechenden Haushaltspläne einzuarbeiten. Er hat weiterhin darauf hinzuwirken, dass die Wirtschaftspläne der LVV GmbH und ihrer Tochtergesellschaften ebenso unter diesen Prämissen aufgestellt werden.

Sachverhalt:
In einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, um damit die vereinbarten verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen erreichen zu können. Dafür bedarf es zum einen weiterer laufender Investitionen in Technik und Schienennetze, wofür die LVB ein jährlicher Investitionszuschuss i.H.v. 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden soll.

Zum anderen werden aber mittelfristig Großinvestitionen mit erheblicher stadtstrategischer Bedeutung, wie der Bau neuer Trassen, die Umgestaltung des Hauptbahnhofvorplatzes oder der vorderen Jahnallee, unumgänglich werden. Hierfür gilt es Vorsorge zu tragen. Da solche komplexen Baumaßnahmen sowohl durch die LVB als auch das Verkehrs- und Tiefbauamt geplant und finanziert werden, ist eine hälftige Finanzierung des „ÖPNV-Mobilitätsfonds“ durch Stadt Leipzig und LVV-Gruppe sachgerecht. In einem Zeitraum von 5 Jahren können somit 50 Millionen Euro angespart werden, die dann als Eigenmittel für geförderte Großinvestitionen zur Verfügung stehen. Je nach Höhe des Fördermittelanteils können somit Großprojekte mit bis zu 200 Millionen Euro Volumen realisiert werden.


Ursprüngliche Fassung vom 12.06.2018:

1. Der LVB sind, zur Finanzierung von Investitionen bzw. Ko-Finanzierung von Investitionsfördermaßnahmen im ÖPNV, für die Jahre 2019 und 2020 mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung zu stellen.

2. Der Oberbürgermeister wird, gemeinsam mit der LVV GmbH, mit der dementsprechenden Umsetzung im Zuge der Wirtschafts- und Konzernplanung bzw. Haushaltsplanung für 2019/20 beauftragt.

3. Im Zuge dessen wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern die aktuellen Regelungen zur Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens durch die LVV für die Jahre 2019 und 2020, vor dem Hintergrund der Investitionsnotwendigkeiten, fortgeschrieben werden müssen.

Begründung:

In einer wachsenden Stadt wie Leipzig muss der ÖPNV deutlich ausgebaut werden, um damit die vereinbarten verkehrs- und umweltpolitischen Zielstellungen erreichen zu können. Dafür bedarf es natürlich weiterer Investitionen in Technik und Schienennetze, was aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung auch mit Baukostensteigerungen verbunden ist. Da die Stadt am meisten von einem funktionierenden ÖPNV profitiert, sollte sich die Stadt auch weiterhin über Investitionszuschüsse daran beteiligen.  Mit 10 Millionen Euro, die die Stadt Leipzig sowie die LVV GmbH für die Jahre 2019 und 2020 jährlich der LVB zur Verfügung stellen, wird der aktuelle Investitionszuschuss um 5 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Die derzeitige Investitionsfinanzierung ist nur an die aktuellen Wirtschaftsplanungen bzw. den Doppelhaushalt 2017/18 gebunden. Eine Weiterführung und darüber hinaus eine Erhöhung zur weiteren Qualitätsverbesserung im bestehenden System erscheint, in Anbetracht der Herausforderungen, sinnvoll und angebracht. Hier sind der LVV-Konzern und die Stadt gemeinsam gefordert, die Zielstellung des Antrages mit einem abgestimmten Vorschlag zu untersetzen, der sich sodann in den jeweiligen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegenden Planungen für 2019/20 abbildet.

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