Auswirkungen der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes

Anfrage:

Angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums, der Ausweitung der Einsatzzeiten des Stadtordnungsdienstes auf wochentags 24 Uhr und das Wochenende, der Aufstockung des Personals beim Stadtordnungsdienst verbunden mit zusätzlichen Kontrollgängen, insbesondere bei Veranstaltungen in Stadion und Arena, ist mit einem erhöhten Aufkommen an bußgeldrelevanten Tatbeständen / Ordnungswidrigkeiten zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände / Ordnungswidrigkeiten im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt?
  2. Wie viele Fälle sind nach drei Monaten in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 verjährt?
  3. Auf welche Höhe summieren sich die angesichts Verjährung entgangenen Bußgelder in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018?
  4. Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterbearbeitenden Mitarbeiter im Ordnungsamt (Allgemeine Ordnungswidrigkeiten vs. Verkehrsordnungswidrigkeiten) im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018  entwickelt? Bitte um Gegenüberstellung von Stellenplan und tatsächlicher Stellenbesetzung unter Berücksichtigung dauerhaft krankheitsbedingter Ausfälle.

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage lässt die Annahme erkennen, dass der Stadtordnungsdienst neben Verstößen zu allgemeinen Ordnungswidrigkeiten auch überwiegend Anzeigen zu Parkverstößen im ruhenden Verkehr aufnimmt und zur abschließenden Bearbeitung weiterleitet.

Letzteres wird jedoch vorrangig und hauptsächlich von den Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes aufgrund bestehender Aufgabenübertragung wahrgenommen. Insofern kann in der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 lediglich auf Anzeigen zu allgemeinen Ordnungswidrigkeiten Bezug genommen werden.

1. Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände / Ordnungswidrigkeiten im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt?

Fallzahlentwicklung
Jahr 2015 2016 2017
  1. HJ 2018
Fallzahl 11.577 13.400 12.556 7.235

Die Fallzahlen wiederspiegeln neben den Anzeigen des Stadtordnungsdienstes auch erstattete Anzeigen des Polizeivollzugsdienstes, der Fachämter und anderer Institutionen sowie Privatanzeigen. Eine konkrete Auswertung nach Anzeigeerstattern ist mit dem Verarbeitungsprogramm der Stadtverwaltung nicht realisierbar.

2. Wie viele Fälle sind nach drei Monaten in den Jahren 2015, 2016,2017 und 1. Halbjahr 2018 verjährt?

Die Frage kann nicht explizit beantwortet werden. Es liegen keine statistischen Auswertungen zu Einstellungen wegen Verjährung vor.

Tritt Verjährung ein, erfolgt eine Einstellung des Verfahrens. Einstellungsgründe können jedoch vielfältig sein.

Einstellungsquoten
Jahr 2015 2016 2017 HJ 2018
Einstellungsquote

im Durchschnitt in %

30,9

 

23,1 20,5 31,7

Das Eintreten der Verjährung ist ausdrücklich nicht auf die jeweils bestehende Personalsituation zurückzuführen, sondern kann auch aus anderen Gründen erfolgen.

3. Auf welche Höhe summieren sich die angesichts Verjährung entgangenen Bußgelder in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018?

Die Frage kann nicht beantwortet werden. Siehe zu Frage 2.

4. Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterverarbeitenden Mitarbeiter im Ordnungsamt (Allgemeine Ordnungs-widrigkeiten vs. Verkehrsordnungswidrigkeiten) im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt? Bitte um Gegenüberstellung von Stellenplan und tatsächlicher Besetzung unter Berücksichtigung dauerhaft krankheitsbedingter Ausfälle.

Planstellen
Jahr 2015 2016 2017 1. HJ 2018
Fallzahlen 11.577 13.400 12.556 7.235
VZÄ lt. Stellenplan* 7 7 8 8
VZÄ-Besetzung 7 7 8 8
Ausfallzeiten in VZÄ 1,9 0,9 0,6 0,5

*einschließlich Sachgebietsleiterin

Derzeit werden die umzusetzenden Mehrbedarfe an Personal im Bereich des Stadtordnungsdienstes noch nicht durch erhöhte Fallzahlen wirksam. Bereits seit 2016 werden ca. 2.300 Fälle pro Sachbearbeiter bearbeitet. Jedoch sollten 2.000 Fallbearbeitungen pro Sachbearbeiter im Jahr nicht dauerhaft überschritten werden um Mängel an Qualität zu vermeiden, eine zeitnahe Bearbeitung zu sichern und den Eintritt der Verjährung wegen Zeitverfall zu verhindern.

Antwort im Allris

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