Fahrradstraße statt Tempo 30

Fahrradstraße statt Tempo 30

Amtsblatt:

Radfahrer sind in der inneren Jahnallee einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Ursache ist der beengte Verkehrsraum für Straßenbahn, Autos, Radfahrer und Fußgänger. Es besteht dringend Handlungsbedarf.

Der Verkehrsraum lässt sich aber dort nicht vergrößern. Eine Alternative für Radfahrer wäre die Umgestaltung der Gustav-Adolf-Straße zu einer Fahrradstraße. Dort haben die Radfahrer Vorrang. Anlieger, die weiter mit dem Auto in der Fahrradstraße fahren dürfen, müssen Rücksicht nehmen. Das schafft Sicherheit!

Tempo 30 in der inneren Jahnallee dagegen bringt gar nichts. In den Hauptverkehrszeiten, wenn es für Radfahrer besonders gefährlich ist, fährt dort eh kaum einer schneller als 30 km/h. Ein Tempo-30-Schild gaukelt eine Verkehrssicherheit vor, die es aber nicht gibt. Sicher kostet eine Straßenumgestaltung mehr Geld als ein paar Schilder. Dies ist allerdings vertretbar angesichts der Tatsache, dass eine grundsätzliche Lösung in Abhängigkeit der Investition 10 bis 20 Jahre dauern wird. Besser eine angemessene Investition für die Sicherheit der Radfahrer als ein Placebo aus Verkehrsschildern. Das sollte uns die Sicherheit der Radfahrer wert sein.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 16. Juni 2018

Mit Anfrage zur DSGVO wieder einmal schlafende Verwaltung geweckt?

Mit Anfrage zur DSGVO wieder einmal schlafende Verwaltung geweckt?

Pressemitteilung:

“Womit befasst sich eigentlich ein Datenschutzbeauftragter der Stadt Leipzig? Zumindest scheinbar nicht mit der Beratung der Stadtverwaltung angesichts von Gesetzesänderungen den Datenschutz in der Stadtverwaltung betreffend”,

so der Jurist und Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Denn auf eine Anfrage der Freibeuter, deren Anwort zur Ratsversammlung am 16. Mai 2018 und damit noch vor Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung zum Datenschutz hätte beantwortet werden sollen, lässt die Antwort der Stadtverwaltung auch einen Monat später noch auf sich warten.

“Fast muss man sich fragen, ob wir mit unserer Anfrage nach den Auswirkungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung erst eine schlafende Verwaltung geweckt haben”,

so der Freidemokrat Hobusch verärgert, da auch auf mehrfache Nachfragen zum Verbleib der Antwort eine Reaktion und Begründung des Oberbürgermeisters ausblieb. Seit dem 27. April 2016 ist bekannt, dass ab dem 25. Mai 2018 europaweit eine neue Datenschutz-Grundverordnung gilt.

“Zwei Jahre, um sich als Stadtverwaltung mit den Neuerungen in Sachen Datenschutz auseinanderzusetzen”,

so  Hobusch weiter.

Man gewinnt an vielen Stellen den Eindruck, dass Verwaltung erst dann aktiv wird, wenn Gesetze gelten. Vorausschauendes und proaktives Arbeiten in der Stadtverwaltung: Fehlanzeige! Die Liste reicht vom Kitaplatzanspruch bis hin zum neuen Klassenteiler bei der Klassenbildung. Von allem zeigt sich die Verwaltung immer wieder.

Politik wird für die Menschen gemacht

Politik wird für die Menschen gemacht

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die geplante Aufhebung der Sperrstunde durch die Stadt Leipzig. Dazu der Fraktionsvorsitzende René Hobusch (FDP):

“Politik wird für die Menschen gemacht. In der Aufhebung der Sperrstunde zeigt sich, wie sich ein “haben wir immer schon so gemacht” aufbrechen und an die sich wandelnden gesellschaftlichen Gepflogenheiten anpassen lässt.”

Mit Blick auf das Wachstum und den gesellschaftlichen Wandel in der Stadt Leipzig applaudiert der Freidemokrat und Rechtsanwalt Hobusch:

“Glückwunsch an die Verwaltung, dass sie den Wunsch unter den zunehmend jünger werdenden Leipzigern erkannt hat und der Szene eine zusätzliche Stunde schenkt.”

Die Initiative zur Aufhebung der Sperrstunde ging vom Stadtrat aus. In einem Änderungsantrag hatten die Freibeuter den Oberbürgermeister aufgefordert zu prüfen, ob angesichts sich verändernder gesellschaftlicher und kultureller Wertevorstellungen die Aufrechterhaltung der Sperrstunde in der Stadt Leipzig noch im allgemeinen Interesse geboten ist.

Vorliegend der entsprechenden Voraussetzungen eines öffentlichen Bedürfnisses sollte der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Rechtsverordnung zur Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten zur Entscheidung vorlegen.

Einschränkung der Öffnungszeiten in Kitas der Stadt Leipzig

Einschränkung der Öffnungszeiten in Kitas der Stadt Leipzig

Anfrage:

Zunehmend weniger Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig öffnen bis 18 Uhr. In einigen Einrichtungen sind die Eltern jüngst über geänderte Öffnungszeiten mit verkürzten Schließzeiten von 18 auf 17 Uhr mit Verweis auf eine Bedarfserfassung informiert worden. Wir fragen hierzu an:

  1. In wie vielen Kitas der Stadt Leipzig sind die Öffnungszeiten in den letzten drei Jahren eingeschränkt worden? In wie vielen Kitas ausgedehnt worden?
  2. Was sind die jeweiligen Gründe für die Änderung der Öffnungszeiten?
  3. Wie läuft die Bedarfserfassung? Auf welchem Wege werden Eltern eingebunden, 
    (a) deren Kinder bereits die Kindertageseinrichtung besuchen,
    (b) lediglich Interesse an einem Besuch ihrer Kinder in der Einrichtung haben?
  4. Wie wird der Bedarf bei Neueröffnungen von Kindertageseinrichtungen ermittelt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Die Informationen zu Öffnungszeiten werden bei einer Änderung nur aktualisiert. Die Änderungen selbst werden nicht dokumentiert.

Zur Frage 2.

Öffnungszeiten sind gemäß § 5 Sächsisches Kitagesetz vom Träger der Kindertageseinrichtung in Abstimmung mit dem Elternbeirat und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festzulegen. Die Öffnungszeiten sind mit dem Personal, das auf der Grundlage des sächsischen Personalschlüssels für die jeweilige Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht, zu realisieren. Lange Öffnungszeiten bedeuten größere Gruppen in der sogenannten Kernbetreuungszeit. Öffnungszeiten werden auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs der Kinder in einer Kindertageseinrichtung festgelegt und gegebenenfalls neu angepasst. In kommunalen Kitas werden Eltern bei Neuaufnahmen zu ihren Betreuungsbedarfen befragt. Für die Kinder, die bereits eine Kita besuchen, liegt eine tägliche Anwesenheitsdokumentation vor. Daraus werden Bedarfe abgeleitet.

Zur Frage 3 a.

Grundlage für die Bedarfsermittlung in kommunalen Kitas – nur dazu kann ich heute Auskunft geben – sind die konkret erfassten Anwesenheitszeiten der Kinder, die sich über einen längeren Zeitraum gezeigt haben. Eltern können sich auch einzeln an die jeweilige Leitung wenden, wenn sich die Bedarfe perspektivisch ändern sollten. In Summe wird ein konkreter Bedarf abgeleitet und dem Elternrat kommuniziert.

Zur Frage 3 b.

Die Bedarfe von Eltern, die sich lediglich nach einem Platz erkundigen, werden bei der konkreten Bedarfsermittlung noch nicht berücksichtigt, da nicht eingeschätzt werden kann, mit welcher Kita oder Tagespflegestelle die Eltern den Vertrag letztlich abschließen werden.

Zur Frage 4.

Der Bedarf bei Neueröffnungen von Kindertageseinrichtungen wird in der Regel durch Abfrage bei Vertragsabschluss ermittelt.

Rettung durch Mehrzweckstöcke

Rettung durch Mehrzweckstöcke

Anfrage:

Im Dezember beschloss der Stadtrat, den Stadtordnungsdienst auch in Leipzig als Polizeibehörde aufzuwerten und die Mitarbeiter aufgrund  der bis dato ungenügend für diese Aufgabe erscheinende Ausrüstung mit stichsicheren Westen, Handfesseln und Rettungsmehrzweckstöcken zu vervollständigen sowie diese vor allem auch in der Nacht Präsenz zeigen zu lassen. Wir fragen hierzu an:

  1. Welchen “Mehrzweck” hat ein solcher Rettungsmehrzweckstock?
  2. Wer und wie genau kann damit gerettet werden? (Bitte möglichst illustrierte Beschreibung oder Anleitung.)
  3. Seit wann ist der Stock in Deutschland im Einsatz? Wieviele Menschen sind seitdem damit gerettet worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Vorab:

In der Anfrage VI-F-05991 wird u. a. aufgeführt, dass der Stadtordnungsdienst im Rahmen seiner Neuausrichtung mit Handfesseln ausgerüstet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ratsbeschluss vom 13.12.2017 eine solche Festlegung nicht enthält.

1. Welchen “Mehrzweck” hat ein solcher Rettungsmehrzweckstock?

Der Begriff eines “Rettungsmehrzweckstocks” ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses. Die Ordnungsämter in Dresden und Chemnitz haben ihre Bediensteten mit sog. „Tonfa” ausgerüstet. Nach hiesigen Erkenntnissen erfolgte bisher kein dokumentierter Einsatz.

Als Anlage wird ein Datenblatt einer Herstellerfirma beigefügt, das Angaben zu Verwendungszwecken enthält . Für das Ordnungsamt Leipzig wurde bisher keine Entscheidung zu Beschaffung eines konkreten Einsatzstocks getroffen. Da die erforderlichen Vorgespräche zum personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren stattgefunden haben, wird es demnächst zu einer förmlichen Eröffnung des Beteiligungsverfahrens kommen. Erst nach dem Abschluss eines solchen Verfahrens wird bei stattgebender Entscheidung über den Sinn und Zweck zu informieren sein.

2. Wer und wie genau damit gerettet werden kann? (Bitte möglichst illustrierte Beschreibung oder Anleitung)

Verweis auf das o. g. Datenblatt des Herstellers und die obigen Ausführungen.

3. Seit wann ist der Stock in Deutschland im Einsatz? Wie viele Menschen sind seitdem damit gerettet worden?

Seit wann in der deutschen Geschichte Schlagstöcke oder Rettungsstöcke eingesetzt werden, konnte nicht genau ermittelt werden, ebenso nicht die Anzahl geretteter Menschen. Erste Tests in Deutschland erfolgten wohl in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. In einer Bundesinnenministerkonferenz 1990 wurde über den Einsatz des Gerätes befunden.

Antwort im Allris

Umsetzung von Bauvorhaben

Umsetzung von Bauvorhaben

Anfrage:

Nicht immer folgt auf eingeholte Baugenehmigungen eine Realisierung  der genehmigten Bauvorhaben. Daher fragen wir:

  1. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den letzten drei Jahren erteilt?
    (a) Bei wie vielen Vorhaben davon wurde der Baubeginn angezeigt?
    (b) Bei wie vielen Vorhaben davon wurde die Fertigstellung angezeigt?
  2. Wie viele der Baugenehmigungen sind Bauvorhaben mit mehr als
    (a) zehn und mehr,
    (b) zwanzig und mehr,
    (c) fünfzig und mehr
    Wohneinheiten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den letzten drei Jahren erteilt?

a)    Bei wie vielen Bauvorhaben davon wurde der Baubeginn angezeigt?

b)    Bei wie vielen Vorhaben wurde die Fertigstellung angezeigt?

Zwischen 1.1.2015 und 11.6.2018 wurden 5.016 Baugenehmigungen aller Art erteilt. Dies umfasst auch Nutzungsänderungen und genehmigungspflichtige Änderungen an Gebäuden, aus denen keine Veränderung der Nutzung oder des Umfangs der Nutzung (z.B. Anzahl Wohneinheiten) resultiert.

In diesem Zeitraum wurde für 1.861 Vorhaben vom Vorhabenträger der Baubeginn angezeigt und in 1.188 Fällen die Fertigstellung bzw. Nutzungsaufnahme. Eine Überprüfung, ob genehmigte Vorhaben ggf. auch ohne die notwendige Baubeginns- und Fertigstellungsanzeige umgesetzt wurden, ist dem ABD aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

2. Wie viele der Baugenehmigung sind Bauvorhaben mit mehr als

a)    Zehn und mehr,

b)    Zwanzig und mehr,

c)    Fünfzig und mehr Wohneinheiten?

Eine statistische Auswertung hierzu ist noch nicht möglich. Die gestellten Anforderungen an die Fachsoftware bei der Implementierung orientierten sich an den zwingend notwendigen Angaben, die zur Bearbeitung der Bauanträge notwendig sind.

Um die besagten  Angaben auswerten zu können, erarbeitet das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege zurzeit eine technische Lösung bei der eine statistische Auswertung zu Wohnungsgrößen und Wohnungszahlen zukünftig möglich sein wird.

Antwort im Allris

Vollelektrische Müllfahrzeuge

Vollelektrische Müllfahrzeuge

Anfrage:

Die Hansestadt Hamburg testet mit Volvo E-Trucks vollelektrische Müllfahrzeuge für die Stadtreinigung. Die vollelektrischen Müllfahrzeuge sind  frei von Abgasen. Hierzu fragen wir:

  1. Ist die Anschaffung von vollelektrischen Müllfahrzeugen auch durch die Stadtreinigung Leipzig geplant?
  2. Welche Anbieter von E-Trucks gibt es auf dem Markt?
  3. Wie verhalten sich Anschaffungs- und Unterhaltskosten von E-Trucks im Vergleich zu benzin- oder dieselbetriebenen Fahrzeugen?
  4. Welche Fördermitteltöpfe zur Förderung von E-Trucks in Kommunen bestehen auf Landes- bzw. Bundesebene?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Ist die Anschaffung von vollelektrischen Müllfahrzeugen auch durch die Stadtreinigung Leipzig geplant?

Zurzeit verfügt der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig über noch keine Abfallsammelfahrzeuge mit Elektro-, Gas- oder sonstiger alternativer Antriebsart. Jedoch erfolgen seit geraumer Zeit technische Abstimmungen mit den Herstellern bezüglich der Wechselbeziehung zwischen Antriebsart, Einsatzzweck und firmen- bzw. tourenspezifischer Anforderungen.

Im Ergebnis erfolgt zeitnah der Testeinsatz von entsprechenden Fahrzeugen mit Erdgasantrieb bzw. Elektroantrieb. Bezugnehmend auf letztgenannte Antriebsart gibt es diese zum einen als Antrieb für das Trägerfahrzeug aber auch als Komplettlösung für Trägerfahrzeug, Aufbau und Schüttung. Jedoch sind diese Antriebsarten noch nicht für alle Fahrzeugkonfigurationen erhältlich, weshalb der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig noch keinen Kauf von entsprechender Entsorgungstechnik durchgeführt hat. Ausgehend von einer nicht zu unterschätzenden Kostenerhöhung bezogen auf die neue Fahrzeugtechnik, ist das Bestreben des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig, die notwendig werdenden Finanzmittel gezielt und auf Basis von vorgenommenen positiven Tests einzusetzen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist z. B. mit einem Mehrpreis für ein erdgasbetriebenes Entsorgungsfahrzeug in Höhe von ca. 30.000 € netto zu rechnen.

Bei der Betrachtung der Gesamtthematik muss einbezogen werden, dass für den Einsatz alternativer Antriebstechnologien ein gleichzeitiger Aufbau von entsprechend leistungsfähigen Energieversorgungsstellen (z. B. Erdgastankstellen bzw. Elektroladestationen) und die Anpassung der Rahmenbedingungen für Wartung und Reparatur notwendig ist.

Aktuell erstellt der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig einen Ausführungsbeschluss zum Kauf von Abfallsammelfahrzeugen für die Beschaffungsjahre 2018 bis 2020. Hierbei findet der Sachverhalt alternative Antriebsart in der Ausführung der zu kaufenden Fahrzeugtechnik Berücksichtigung.

2. Welche Anbieter von E-Trucks gibt es auf dem Markt?

Die einzelnen Hersteller testen noch Abfallsammelfahrzeuge. Auch das Fahrzeug, welches die Stadtreinigung Hamburg nutzt, wird noch als Testfahrzeug beschrieben. Das serienreife Elektroabfallsammelfahrzeug gibt es derzeit noch nicht.

3. Wie verhalten sich Anschaffungs- und Unterhaltskosten von E-Trucks im Vergleich zu benzin- oder dieselbetriebenen Fahrzeugen?

Hierzu gibt es noch keine Erfahrungswerte.

4. Welche Fördermitteltöpfe zur Förderung von E-Trucks in Kommunen bestehen auf Landes- bzw. Bundesebene?

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie kommen jedoch erst zum Tragen, wenn Fahrzeuge tatsächlich beschafft werden.

Antwort im Allris

“Bürohunde” in der Verwaltung prüfen

„Bürohunde“ in der Verwaltung prüfen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Mitnahme von Hunden durch Angestellte der Verwaltung an den Arbeitsplatz, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch im Außenbereich, möglich ist.

Begründung:

“Bürohunde” können zu einem besseren Betriebsklima sowie Zusammengehörigkeitsgefühl führen und senken die Ausfälle durch Krankheit aufgrund der stressreduzierenden Wirkung.

Die Prüfung beinhaltet die Abwägung von Vorteilen, Nachteilen sowie Aufwand, die mit der Gestattung von Hunden am Arbeitsplatz verbunden sind. Einerfolgreich abgeschlossener Wesenstest oder Hundeführerschein sowie Umstände, die im konkreten Fall gegen ein Mitbringen des Hundes sprechen (Tierhaarallergie von Kollegen etc.), aber auch diverse Arbeitsplatzverhältnisse (Büro, Außendienst etc.) können dabei berücksichtigt werden.

Als einer der größten Arbeitgeber in Leipzig kann die Stadtverwaltung hier innovativ mit gutem Beispiel vorangehen und so auch andere Arbeitgeber dazu veranlassen, ihren Mitarbeitern das Mitbringen von Hunden zu gestatten.

Positiv hervorzuheben ist der “Schulhund Lotte” an der Bebel-Grundschule.

Status:

Der Antrag wurde von der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Vielfältige Ampelmännchen-Motive

Vielfältige Ampelmännchen-Motive

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr verschiedenartige Variationen von Ampelfiguren für Leipzigs Lichtsignalanlagen zu beantragen.
  2. Für die Motiv-Vielfalt sollen Bürgerinnen und Bürger Vorschläge einbringen können.
  3. Es werden weitere Signalgebermasken der bereits genehmigten Version Ampelfrau installiert.

Begründung:

Zusätzlich zu weiteren mittlerweile vorhandenen DDR-Mädchen sollen zukünftig verschiedenartige andere Motive die Leipziger Ampeln schmücken, beispielsweise homosexuelle Paare, Figuren mit Behinderungen, Figuren mit Gegenständen und Tierfiguren. Sie erfreuen sowohl Leipziger als auch Besucher der Stadt und zeigen die Vielfalt unserer bunten Gesellschaft auf.

Die Masken können zum turnusmäßigen Austausch der LED angebracht werden. Alternative Ampelfiguren gibt es unter anderem in Erfurt (Wanderer, Schulanfänger, Männchen mit Regenschirm,…), Mainz (Mainzelmännchen), Augsburg (Kasperle), Trier (Karl Marx) und München (homosexuelle Paare für die Dauer des Christopher Street Days). In Wien sollten Ampel-Pärchen mit Herz (hetero, lesbisch, schwul) ursprünglich nur im Rahmen des Christopher Street Days leuchten, letztendlich wurden sie aber dauerhaft eingeführt. Auch Innsbruck verziert seine Ampelanlagen (Sportler).

Status:

Der Antrag wurde von der Verwaltung an uns zurückverwiesen und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

An Mutlosigkeit sterben

An Mutlosigkeit sterben

Amtsblatt:

Von Stadträten wird erwartet, daß sie frischen Wind bringen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge machen, mitdenken – allerdings: wie kann man Amtsstuben-Menschen nur begreiflich machen, daß jene Ideen vor allem auch erstmal Chancen sind?

Das Ausmaß von Mutlosigkeit innerhalb der Stadtverwaltung ist gigantisch. Und es läßt einen sehr ratlos zurück: ob Hausboote als neue Wohnform in einer “Wasserstadt”, Fledermaustürme, damit sich neben den Menschen auch die stark eingeschränkte Tierwelt hier gut entwickelt, ob großstädtisches Badevergnügen um Mitternacht oder sich im Hochsommer kurz die Füße in einem Brunnen kühlen – offenbar ist nicht vorstellbar, daß solche kleinen Annehmlichkeiten die vielbeschworene “Leipziger Freiheit” und damit den Boom erst ausmachen.

Wir haben einen Ruf, den wir zu verlieren drohen, wenn auf jeden neuen Vorschlag immer nur mit “Das hamwer schon imma so jemacht” oder “Da könnt ja jeder kommen” reagiert wird. Ich verstehe ja, daß es Angst macht, wenn die Leipziger als Bürger sehr selbstbewußt ihr Recht auf ihre Stadt einfordern – dennoch sollte dieses Engagement eher unterstützt statt ausgebremst werden.

Ihre Fragen und Ideen gehen wie immer an: anfragen@piratenlily.net

Ute Elisabeth Gabelmann, stellv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 02. Juni 2018