Kein Generalverdacht dank Mehrzweckrettungsstock!

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter ersucht den Oberbürgermeister, sich tiefgehender mit einer Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst auseinander zu setzen. Das Jugendparlament hatte eine Kennzeichnung der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes beantragt.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch:

“Die Besorgnis, die der Antrag des Jugendparlaments mit einer Kennzeichnungspflicht der Polizeibehörde zum Ausdruck bringt, ist nachvollziehbar. Die Oberflächlichkeit, mit der der Oberbürgermeister des Anliegen nach Transparenz durch Kennzeichnung zurückweist, halten wir für bedenklich und beantragen eine fundiertere Auseinandersetzung der Verwaltung mit den Interessen des Bürgers auf der einen Seite und denen der Verwaltungsmitarbeiter auf der anderen Seite. Erst auf Basis dieser eingehenden Prüfung ist zu entscheiden, ob es einer Kennzeichnung der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes bedarf.”

“Ein Mehrzweckrettungsstock am Leib soll die Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht per se unter Generalverdacht stellen. Der Fehler liegt eher in der grundsätzlichen Ausstattung des Stadtordnungsdienstes mit selbigem. Die Freibeuter hatten das zuletzt abgelehnt”,

so der Jurist Hobusch.

Die Fraktion Freibeuter beauftragt mit dem Änderungsantrag zum Antrag des Jugendparlaments VI-A-05399-VSP-01 “Kennzeichnungspflicht für den Stadtordnungsdienst” den Oberbürgermeister, eine Kennzeichnungspflicht für die Polizeibehörde zu prüfen und dem Stadtrat das Prüfergebnis vorzulegen. Insbesondere sind hierfür auch Stellungnahmen des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig sowie des Personalrates einzuholen. In der Prüfung ist auch darauf zu achten, dass eine Variante einer anonymen Kennzeichnung (bspw. durch eine Nummer) und die Möglichkeit des Klarnamens berücksichtigt wird.

Der Sachverhalt wird in der Ratsversammlung am 16. Mai 2018 durch den Leipziger Stadtrat behandelt.

Schreibe einen Kommentar