Verkehrsexperten blicken über Tellerrand von INSEK und Mobilitätsstrategie

Verkehrsexperten blicken über Tellerrand

Pressemitteilung:

Die Fraktion Freibeuter nimmt die öffentliche Debatte zur Mobilität der Zukunft in Leipzig zum Anlass einer Podiumsdiskussion mit Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.

Am Dienstag, den 21. November 2017, 19 Uhr diskutieren

  • Univ.-Prof. Dr.-Ing. Gerd-Axel Ahrens, Seniorprofessor an der Fakultät Verkehrswissenschaften der Technische Universität Dresden,
  • Dipl.-Ing. Peter Alexander Bloi, Abteilungsleiter Verkehrsanlagen OBERMEYER Planen + Beraten GmbH,
  • Dr. Gert Ziener, Abteilungsleiter Wirtschafts- und Bildungspolitik, IHK zu Leipzig und
  • Sven Morlok, FDP-Stadtrat Fraktion Freibeuter und Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr a.D.

im Rahmen des “Stadtgespräch Verkehr” die verkehrsinfrastrukturellen Herausforderungen einer wachsenden Stadt Leipzig.

Die Moderation übernimmt Ulrich Milde (LVZ).

“Im Stadtgespräch Verkehr blicken Verkehrexperten über den Tellerrand dessen, was die Stadt Leipzig mit dem Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts und den Mobilitätsszenarien vorgelegt hat. Die Gäste bringen vielfältige Erfahrungen rund um das Thema Verkehrsinfrastruktur und auch aus anderen Städten in die Diskussion ein”,

so Gastgeber René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat.

Die Veranstaltung im Historischen Ratsplenarsaal des Neuen Rathauses steht allen interessierten Bürgern offen. Um Anmeldung wird gebeten bis zum 13. November 2017 an: info@freibeuterfraktion.de.

Weitere Hinweise zum Stadtgespräch Verkehr finden Sie hier.

Werbung auf offiziellen Social-Media-Accounts

Werbung auf offiziellen Social-Media-Accounts

Anfrage:

Die Stadtverwaltung verfügt über verschiedene Kanäle für die Online-Kommunikation. Hierzu gehören neben der Internetseite leipzig.de eine Facebookseite mit rund 16.000 Fans, ein Twitterkanal mit mehr als 55.000 Followern und ein Instagramkonto mit gut 6.000 Abonnenten.

Immer wieder veröffentlich die Stadtverwaltung über die Onlinekanäle Informationen zu Themen und Veranstaltungen, die zwar einen Leipzig-Bezug haben, jedoch keinen Bezug zu Aufgaben der Stadtverwaltung oder verbundenen Institutionen/Unternehmen haben.

Exemplarisch und wertfrei sei hier die Kommunikation eines Marktes für selbstgemachte Produkte im Felsenkeller Mitte Oktober genannt, welcher sowohl auf leipzig.de als auch in sozialen Netzwerken kommuniziert wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wessen Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen können unter welchen Voraussetzungen online durch die Stadtverwaltung Leipzig kommuniziert werden? Wer entscheidet in der Stadtverwaltung, was wann in welcher Form kommuniziert wird?
  2. Welches Regelwerk existiert für werbliche Postings? Wo ist dieses einzusehen?
  3. In welcher Form werden Postings wie für den o.g. Markt gegenüber der Stadt Leipzig vergütet? Wo ist eine Preisliste transparent einsehbar?
  4. In welchem Umfang beachtet die Stadtverwaltung die Kennzeichnungspflichten, die sich aus dem Telemediengesetz (§ 6), aus dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 RStV) und aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Nr. 11 d. Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 5a Abs. 6 UWG) und weiterer Regelungen und Gerichtsentscheide ergeben?
  5. Gab es durch Aufsichtsbehörden, Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzvereine oder ggf. Mitbewerber Beschwerden ggü. der Stadt Leipzig aufgrund erfolgter o.g. Kommunikation?
  6. Wie geht die Stadt Leipzig mit in Konkurrenz zueinander (bspw. parallel stattfindenden Veranstaltungen, Produkte gleicher Produktgruppe etc.) stehenden Kommunikationswünschen um?
  7. In welchem Umfang hat die Stadt Leipzig Einnahmen aus Werbung in den Onlinekanälen erzielt
      • im 1. Halbjahr 2016
      • im 2. Halbjahr 2016
      • im 1. Halbjahr 2017.

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wessen Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen können unter welchen Voraussetzungen online durch die Stadtverwaltung Leipzig kommuniziert werden? Wer entscheidet in der Stadtverwaltung, was wann in welcher Form kommuniziert wird?

Es werden keine Produkte und Dienstleistungen Dritter online durch die Stadtverwaltung Leipzig kommuniziert.

Es werden nur Veranstaltungen im Rahmen unseres Veranstaltungskalenders bzw. als News unter leipzig.de kommuniziert. Anbieter können per E-Mail diese an die Online-Redaktion melden.

Die Auswahl, welche Veranstaltungen kommuniziert werden, trifft die Onlineredaktion aufgrund der vorliegenden Veranstaltungsmeldungen. Ausgewählt werden Veranstaltungen in Leipzig oder dem Leipziger Neuseenland (wenn von größerer Bedeutung und Reichweite). Dabei wird auf eine Mischung der Themen Wert gelegt, um die Vielfalt der Leipziger Veranstaltungslandschaft widerzuspiegeln; eine gewichtige Rolle spielt auch die Bedeutung von Veranstaltungen/News für die Stadt, die Stadtgesellschaft bzw. für einzelne Stadtteile. Der in der Anfrage beispielhaft genannte Felsenkeller ist ohne Frage ein herausragender Veranstaltungsort im Stadtteil, der für Generationen von Leipzigerinnen und Leipzigern identitätsstiftend war.

2. Welches Regelwerk existiert für werbliche Postings? Wo ist dieses einzusehen?

Es handelt sich hier um redaktionelles Ermessen, für das es kein allgemeingültiges Regelwerk geben kann, da es stark situations- und zusammenhangsabhängig ist. Aus Sicht der Stadtverwaltung handelt es sich bei derartigen Veranstaltungshinweisen um eine Serviceleistung, um Bürgerinnen und Bürger auf herausragende Veranstaltungen hinzuweisen. Hierbei ist nicht die Größe einer Veranstaltung ausschlaggebend. Nicht veröffentlicht werden religiöse (außer im Rahmen städtischer Veranstaltungen) und parteipolitische Veranstaltungen. Veranstaltungen im Bereich Gesundheit werden nur durch das Gesundheitsamtsamt veröffentlicht.

3. In welcher Form werden Postings wie für den o.g. Markt gegenüber der Stadt Leipzig vergütet? Wo ist eine Preisliste transparent einsehbar?

Die Posts werden nicht vergütet. Eine Preisliste existiert somit nicht.

4. In welchem Umfang beachtet die Stadtverwaltung die Kennzeichnungspflichten, die sich aus dem Telemediengesetz (§ 6), aus dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 RStV) und aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Nr. 11 d. Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 5a Abs. 6 UWG) und weiterer Regelungen und Gerichtsentscheide ergeben?

Aus Sicht der Stadtverwaltung handelt bei diesen Veranstaltungshinweisen um eine Serviceleistung und nicht um Werbung.

5. Gab es durch Aufsichtsbehörden, Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzvereine oder ggf. Mitbewerber Beschwerden ggü. der Stadt Leipzig aufgrund erfolgter o.g. Kommunikation?

Nein.

6. Wie geht die Stadt Leipzig mit in Konkurrenz zueinander (bspw. parallel stattfindenden Veranstaltungen, Produkte gleicher Produktgruppe etc.) stehenden Kommunikationswünschen um?

Die Stadtverwaltung sieht hier keinen Widerspruch. Es können für einen Tag auch mehrere Veranstaltungshinweise veröffentlicht werden. Wenn entsprechende Kommunikationswünsche an uns herangetragen werden, werden diese in der Regel berücksichtigt.

7. In welchem Umfang hat die Stadt Leipzig Einnahmen aus Werbung in den Onlinekanälen erzielt

  • im 1. Halbjahr 2016
  • im 2. Halbjahr 2016
  • im 1. Halbjahr 2017.

Siehe Antwort zu 3). Es wurden keine Einnahmen aus Werbung in den Onlinekanälen im Bereich Social Media erzielt.

Antwort im Allris

Fahrtausfall auf Strecken der LVB

Fahrtausfall auf Strecken der LVB

Anfrage:

Mehrmals täglich werden beispielsweise über den Twitter-Account der LVB Fahrtausfälle im Betriebsablauf gemeldet.

  1. Wie viele Fahrtausfälle gab es durch die Verkehrsmittel der LVB im Kalenderjahr 2016 bzw. im 1. Halbjahr 2017? (Bitte getrennt auflisten nach Bussen und Bahnen.) Zu welchen Uhrzeiten (0-6 Uhr, 6-12 Uhr, 12-18 Uhr, 18-24 Uhr) traten die Fahrtausfälle jeweils auf?
  2. Aus welchen Gründen fanden die geplanten Fahrten jeweils nicht statt? (Bitte nach Ursachen getrennt auflisten.)
  3. Gibt es in Anzahl und Ausmaß eine erhebliche Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren? Welchen Anteil haben die Fahrtausfälle an der Anzahl der geplanten Gesamtfahrten?
  4. Über welche Kanäle und Methoden werden die Fahrgäste darüber informiert, dass Fahrten ausfallen oder sich verzögern? Welches Verhalten ist den Kunden zu raten, wenn der nächstmögliche Anschluß nicht unmittelbar erreichbar ist bzw. sich die Haltestelle nicht an belebten Orten befindet?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Stadträte, Bürgermeisterkollegen und Gäste! Es geht in dieser Frage um die Fahrtausfälle und deren Anteil an der Gesamtzahl der Fahrten.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Anteil der Fahrtausfälle an den Fahrten insgesamt beträgt 0,4 Prozent. – Manch einen wird diese Zahl erstaunen, weil er persönlich das Gefühl hat, es seien mehr. Aber das ist der statistisch errechnete Wert. – Insofern gibt es keine Veränderungen zum Vorjahr. Etwa die Hälfte der Fahrtausfälle hat externe Ursachen wie Unfälle mit Pkw, Falschparker und Ähnliche.

Zu berücksichtigen ist, dass die LVB-interne Steuerung auf Fahrplan- und Umlaufstunden ausgerichtet ist, zumal in der Regel schnelle Alternativen zur Verfügung stehen. Das führt zu anderen Bezugsgrößen und –zahlen und bedeutet zum Beispiel: Personell bedingte Ausfälle haben nur einen Anteil von 0,03 Prozent der Umlaufstunden.

Angesichts der Dimension und der intern vorliegenden Daten hat uns die LVB gebeten, Sie um Verständnis zu bitten, auf weitere zeitlich differenzierte Auswertungen zu verzichten. Ich hoffe, das findet Ihre Zustimmung.

Zur Frage 4:

Die Information der LVB-Fahrgäste erfolgt über verschiedene Eingabemodule: über das rechnergestützte Betriebssystem, mit dynamischen Informationssäulen an den Haltestellen, durch Multufunktionsanzeigen im Fahrzeug, durch Fahrplanauskunftssysteme in Echtzeit und durch Auskunft der Fahrer, des Weiteren über den Verkehrsinformationstool, also Twitter, E-Mail, Verkehrsmeldungen auf der Webseite und aktuelle Verkehrsmeldungen in den Apps Easy.GO und Leipzig mobil.

Über Informationswege im Internet wie den Gratis-Apps Leipzig mobil und Easy.GO können die Kunden die Abfahrtzeiten sowie Verbindungen und aktuelle Verkehrsmeldungen in Echtzeit bekommen ebenso durch den SMS-Informationsdienst, durch RSS-Feeds, durch Twitter und Facebook, durch dynamische Fahrgastanzeigen an den Haltestellen, durch das Leipzig Mobilitäts- und Servicetelefon, das täglich von 5 bis 23 Uhr besetzt ist, sowie durch LVZ Online, liz.de und leipzig-fernsehen.de, durch stündlich aktualisierte Informationen über Radio Leipzig 91,3 sowie durch Auskunft der Mitarbeiter in den Fahrzeugen und das Servicepersonal und deren Partner.

Eine allgemeine Empfehlung für ein wünschenswertes Verhalten der Fahrgäste kann nicht gegeben werden. Das ist immer vom konkreten Einzelfall abhängig und wird dementsprechend kommuniziert.

Oberbürgermeister Jung:

Gibt es dazu Nachfragen? – Frau Gabelmann

Stadträtin Gabelmann (Freibeuter):

Die Ausdifferenzierung nach Fahrzeiten war uns schon nicht ganz unwichtig. Ich sage einmal so: Wenn ein Kunde auf seinem Smartphone sieht, dass nachmittags eine Fahrt am Hauptbahnhof ausfällt, ist das etwas völlig anderes, als wenn eine ältere Dame um 6 Uhr morgens in Althen auf den Bus wartet, um zu einem Arzttermin um 8 Uhr in die Innenstadt zu fahren, schon weil sie vielleicht aufgrund ihres Alters nicht über ein Smartphone verfügt. Von daher wäre es schön, wenn diese Zahlen vonseiten der LVB nachgereicht würden.

Ich finde es schon nicht unwichtig, zu wissen: Wann kommt es zu Fahrtausfällen? Wenn sie sich beispielsweise in den frühen Morgenstunden, noch dazu in der dunklen Jahreszeit, häufen, ist natürlich auch noch das Problem der Sicherheit berührt, die in einer Großstadt nicht unwichtig ist. Eine Information zum Fahrtausfall ist an einer Haltestelle, die nicht über eine dynamische Fahrgastanzeige verfügt, nur schwer zu bekommen. Von daher ist die Frage: Wie verhält man sich weit außerhalb frühmorgens im Dunklen, wenn man nicht weiß, ob nur diese eine Fahrt ausfällt oder auch die nächsten fünf Fahrten ausfallen, weil es irgendwo eine größere Störung gibt?

Zumindest das muss mitbetrachtet werden. Das muss jetzt nicht sofort beantwortet werden. Aber ich möchte Sie bitten, diese Informationen nachzureichen, weil ich das auch unter Sicherheitsaspekten sehr dringlich finde.

Bürgermeisterin Dubrau:

Ich werde die LVB deswegen noch einmal anfragen. Aber Sie müssen bedenken: Es ist ein sehr großer Aufwand, sämtliche Fahrten daraufhin zu prüfen. Noch einmal: Nur 0,4 Prozent der Fahrten insgesamt fallen tatsächlich aus.

(Unruhe)

Wenn Sie dagegen anführen, deswegen könnte jemand überfallen werden: Das wäre natürlich höchst bedauerlich, würde aber nichts an den statistischen Zahlen ändern, die Sie hier explizit angefragt hatten.

Warme Schulen und Kitas in Leipzig

Warme Schulen und Kitas in Leipzig

Anfrage:

Angesichts herausfordernder Zustände in Leipzigs Schulen und Kitas zu Beginn der Heizperiode fragen wir:

  1. In wie vielen Schulen und Kitas ist die genutzte Heizungsanlage älter als 20 Jahre? Welche sind dies?
  2. In welchen unter  1.  genannten Einrichtungen ist der Zustand der Anlage als sanierungsbedürftig einzuschätzen? Kann in diesen Einrichtungen jeweils davon ausgegangen werden, dass die Anlagen durchweg während der Heizungsperiode verlässlich funktionieren?
  3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mehrkosten für den Betrieb aufgrund der genutzten veralteten Technik gegenüber modernen Anlagen (geschätzt pro Kita und pro Schule – durchschnittlich)? Welche Kosten würden durchschnittlich geschätzt pro Kita / pro Schule für einen Austausch in eine moderne Anlage entstehen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. In wie vielen Schulen und Kitas ist die genutzte Heizungsanlage älter als 20 Jahre? Welche sind dies?

In 147 Kita-Gebäuden und in 285 schulischen Gebäuden (incl. Sporthallen) hat die Hausinstallation partiell eine Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren erreicht.
Abzugrenzen sind zunächst das Wärmeverteilsystem (Pumpen, Armaturen, Rohrnetz, Heizkörper, ggf. Ventilatorkonvektoren, Fußboden-/ Wandheizsysteme, Wärmeversorgung für raumlufttechnische Anlagen o.ä.) von der Wärmeerzeugung oder der Wärmeübergabestation.

Rohrnetz, Heizkörper, Armaturen und Pumpen entstammen in der Regel dem Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung. Die Lebensdauer von Heizkörpern, Rohrnetz und Armaturen erreicht deutlich mehr als 20 Jahre. Verschleißbedingte Reparaturen sind durch den kurzfristigen Austausch der betroffenen Komponenten möglich. Aufgrund durchgeführter Reparaturen sowie Teil- und Komplexsanierungen erfolgt eine laufende Instandhaltung mit einhergehender Modernisierung dieses Anlagenbestandes.

Die Fernwärme-Übergabestationen entstammen in der Regel aus den Jahren 1994 bis 1996 sowie 2003 bis 2006. Reparaturen sind im Störungsfall durch den Austausch defekter Komponenten möglich. Auch hier erfolgt eine laufende Instandhaltung mit einhergehenden Teilmodernisierungen.

Zur Beheizung notwendige zentrale raumlufttechnische Anlagen sind in zahlreichen Typenbau-Schulsporthallen im Einsatz. Der Funktionserhalt erfolgt hier ebenfalls vorrangig in Form eines Austausches defekter Komponenten, wenngleich insbesondere in den Typenbausporthallen der Baujahre 1969 bis 1988 ein enormer energetischer Sanierungsstau zu bewältigen ist.

Öl- und Gas-Kesselanlagen haben in vielen Fällen ihre normative Lebensdauer erreicht oder überschritten. Anlage 1 gibt einen Überblick über Kesselanlagen mit einer Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren.

2. In welchen unter 1. genannten Einrichtungen ist der Zustand der Anlage als sanierungsbedürftig einzuschätzen? Kann in diesen Einrichtungen jeweils davon ausgegangen werden, dass die Anlagen durchweg während der Heizperiode verlässlich funktionieren?

Der systematische Austausch erfolgt auf der Grundlage einer bestätigten Beschlussvorlage des OBM in Form eines jährlichen Planungsvorlaufes mit anschließend gestaffelten Ausschreibungsverfahren und Realisierungen [Anlage 2]. Diese Staffelung ermöglicht die Vorhaltung notwendiger Mittel für unplanmäßige Anlagenausfälle im Falle irreparabler Schäden insbesondere an Kesselkörpern oder Regelungsanlagen. Zudem wird die Versorgungssicherheit in Form einer vertraglich gebundenen Anmietoption für eine mobile Wärmeerzeugungsanlage gesichert.

3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mehrkosten für den Betrieb aufgrund der genutzten veralteten Technik gegenüber modernen Anlagen (geschätzt pro Kita und pro Schule – durchschnittlich)? Welche Kosten würden durchschnittlich geschätzt pro Kita / pro Schule für einen Austausch in eine moderne Anlage entstehen?

Neben einer Reduzierung der Umweltbelastung besteht beim Austausch überalterter Wärmeerzeugungsanlagen auch ein Kosteneinsparpotential von mindestens 10% der Verbrauchskosten. Einhergehende Anpassungen der Anlagen an wärmebedarfsrelevante Sanierungen der Gebäudehülle erhöhen dieses Potential. Der Leistungsbereich des Anlagenbestandes erstreckt sich von ca. 20 kW bis hin zu über 800 kW. Entsprechend breit gestreut sind die Kosten eines Kesseltausches, welche darüber hinaus von baulichen Randbedingungen, einem möglichen Energieträgerwechsel oder der Versorgung künftiger Erweiterungsbauten beeinflusst werden. Der vom Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen geforderte Anteil erneuerbarer Energien wirkt sich ebenfalls individuell auf die Kosten aus. Durchschnittsangaben besitzen deshalb keine Aussagekraft. In Anlage 1 sind Wärmeerzeugungsanlagen mit mindestens 20 Betriebsjahren aufgeführt, soweit diese vom Amt für Gebäudemanagement instand gehalten werden. Demgegenüber stehen die Wärmeversorgungskosten, welche nur zum Teil von der Stadt Leipzig direkt getragen werden. Zu Einrichtungen, deren Energiekostenabrechnungen durch freie Träger eigenständig erfolgen, können deshalb keine Aussagen hinsichtlich der Wärmeversorgungskosten und möglicher Einsparpotentiale getroffen werden.

Antwort im Allris

Stellungnahme des Deutschen Städtetages an das Bundesverfassungsgericht zur Sanktionspraxis bei Hartz IV

Stellungnahme des Deutschen Städtetages an das Bundesverfassungsgericht zur Sanktionspraxis bei Hartz IV

Anfrage:

Der Deutsche Städtetag hat eine Stellungnahme zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Sanktionsvorschriften im 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Aktenzeichen: 1 BvL 7/16 an das Bundesverfassungsgericht verfasst. Hierzu fragen wir an:

  1. Welchen Beitrag hat der Oberbürgermeister als Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städtetages hierzu geleistet?
  2. Welche Gremien und Behörden der Stadt Leipzig waren in den Beitrag des Oberbürgermeisters eingebunden?
  3. Welchen Standpunkt hat er vertreten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welchen Beitrag hat der Oberbürgermeister als Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städtetages hierzu geleistet?

Der Oberbürgermeister hat keinen konkreten Beitrag zur Erstellung der Stellungnahme des DST  zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Sanktionsvorschriften im SGB II geleistet.

2. Welche Gremien und Behörden der Stadt Leipzig waren in den Beitrag des Oberbürgermeisters eingebunden?

siehe 1.

3. Welchen Standpunkt hat er vertreten?

siehe 1.

Im Rahmen der Vertretung der Stadt Leipzig im DST wird die Weiterentwicklung des SGB II weiter unterstützt.

Antwort im Allris

Hobusch (FDP): “Kretschmer fordert nichts anderes als tiefe Eingriffe in die Privatsphäre”

Kretschmer fordert nichts anderes als tiefe Eingriffe in die Privatsphäre

Pressemitteilung:

Vor dem Hintergrund der Forderung des designierten sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer nach Gesichts- und Kennzeichenerkennung durch Überwachungskameras äußert sich René Hobusch, FDP-Stadtrat in Leipzig:

“Mal losgelöst vom Bild-Zitat kann man es drehen und wenden, wie man will. Michael Kretschmer will technische Möglichkeiten zur anlasslosen Überwachung und zum Profiling nutzen. Da werden Menschen mit bestimmten Merkmalen unter Verdacht gestellt, wenn andere Merkmale offenbar nicht dazu passen.”

“Das lässt tief in die Gedankenwelt eines sicherheitspolitischen Hardliners und designierten Ministerpräsidenten des Freistaates blicken”,

so Hobusch weiter, der auch die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat anführt.

Wiederinbetriebnahme der historischen Fahnenmasten vor dem Rathaus

Wiederinbetriebnahme der historischen Fahnenmasten vor dem Rathaus

Antrag:

  1. Im Zuge der Umgestaltung des Rathausvorplatzes werden die zwei historischen Fahnenmasten, die auf dem Gelände stehen, so hergerichtet, dass sie zukünftig für Beflaggung wieder in Betrieb genommen und genutzt werden können
  2. Bei der Gestaltung soll außerdem darauf geachtet werden, dass auf die vorhandenen Steinfundamente am Fuße der Masten Sitzmöglichkeiten aus Holz angebracht werden.

Begründung:

Zu festlichen Anlässen kann es vorkommen, dass eine Flagge gehisst wird und dafür eine der vier durchgehend hängenden Flaggen (Leipzig, Sachsen, Deutschland, Europa) temporär abgehangen wird. Durch Nutzung der historischen Fahnenmasten können die vier Fahnen dauerhaft gehisst bleiben und gleichzeitig weitere Flaggen (z.B. Mayors for Peace, zum CSD,…) durchgehend während bestimmter Veranstaltungen gehangen werden.

Auf den Steinfundamenten sitzen gern und häufig Menschen, weshalb eine Verbesserung der Sitzqualität in Zuge dessen mit übernommen werden könnte.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt