Anfragen zum Nachtschwimmen durch Badegäste

Anfrage:

Im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-04692 Nachtbaden in Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH teilt die Verwaltung mit, dass es bisher keine Anfragen zu nächtlichen Öffnungszeiten nach 22 Uhr durch Badegäste gegeben habe. Außerdem seien die vielen Seen in und um Leipzig möglicherweise ausreichend, um den eventuell vorherrschenden Bedarf nach Nachtbaden zu stillen.

Hierzu fragen wir an:

  1. Besteht ein festgelegter Prozess, der gewährleistet, dass jede Badegast-Anfrage aufgenommen, verarbeitet und weitergereicht wird? Wie sieht dieser aus? Ist das Personal der Schwimmhallen und Freibäder zusätzlich auch angehalten, Gäste nach einer Rückmeldung oder Vorschlägen zum Badeaufenthalt zu befragen?
  2. Werden die Anfragen der Badegäste dokumentiert und von wem? Wie werden Anfragen, die an Beschäftigte in Schwimmhallen und Freibädern gerichtet werden, zur Verarbeitung an die zuständigen Gremien vermittelt?
  3. Wie viele Verbesserungsvorschläge wurden im Jahr 2017 bisher aufgenommen und bearbeitet? Welchen davon konnte entsprochen werden? Was beinhalten die Verbesserungen?
  4. Ist es der Anspruch der Stadt Leipzig, eine durch Mechanismen der Anlage und durch fehlendes Informations- bzw. Rettungspersonal nicht ausreichend gesicherte Badestätte wie einen See als Alternative anzubieten, anstatt eigene Badeanstalten entsprechend eventuell vorherrschender Bedarfe zu sichern und aufzurüsten?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Besteht ein festgelegter Prozess, der gewährleistet, dass jede Badegast-Anfrage aufgenommen, verarbeitet und weitergereicht wird? Wie sieht dieser aus? Ist das Personal der Schwimmhallen und Freibäder zusätzlich auch angehalten, Gäste nach einer Rückmeldung oder Vorschlägen zum Badeaufenthalt zu befragen?

Nach Auskunft der Geschäftsführung der Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) besteht ein festgelegter Prozess zu Badegastanfragen und Beschwerden. Dieser ist in einer Betriebsanweisung geregelt. Anfragen und Beschwerden können direkt beim Personal in den Bädern oder über ein Kontaktformular auf der Internetseite der SBL vorgebracht werden. Darüber hinaus können Anregungen und Beschwerden schriftlich an die SBL gesendet werden. Die Beschwerdeführer werden über das Ergebnis wie folgt informiert: bei Anfragen im Bad direkt durch den Badleiter oder seinen Vertreter, bei Anfragen über das Kontaktformular erhalten die Beschwerdeführer eine Email und bei schriftlichen Anfragen und Beschwerden gibt es eine schriftliche Antwort.

2. Werden die Anfragen der Badegäste dokumentiert und von wem? Wie werden Anfragen, die an Beschäftigte in Schwimmhallen und Freibädern gerichtet werden, zur Verarbeitung an die zuständigen Gremien vermittelt?

Nach Auskunft der Geschäftsführung der SBL werden Anfragen und Beschwerden entspre­chend der geltenden Betriebsanweisung dokumentiert und ausgewertet. Dies erfolgt durch den Leiter Bäderbetrieb. Anfragen an das Personal werden im Bedarfsfall (wenn es die Mitarbeiter vor Ort nicht klären können) an den Bad- bzw. Teamleiter oder an der Leiter Bäderbetrieb zur Bearbeitung und Klärung weitergeleitet. Anfragen und Beschwerden von besonderer Bedeutung werden durch die Geschäftsführung bearbeitet und beantwortet. 

3. Wie viele Verbesserungsvorschläge wurden im Jahr 2017 bisher aufgenommen und bearbeitet? Welchen davon konnte entsprochen werden? Was beinhalten die Verbesserungen?

Nach Auskunft der Geschäftsführung der SBL gab es im Jahr 2017 bisher 12 Beschwerden, 25 Anfragen sowie 7 Anfragen zur Nutzung der 10er-Karte bei bisher über 1 Mio. Badegästen (Stand November 2017). Hier lässt sich aus Sicht der Geschäftsführung der SBL sagen, dass die ganz große Zahl der Badegäste mit den Bädern der SBL zufrieden sind. Auf die einzelnen Anliegen wird aufgrund der Unterschiedlichkeit der Anliegen nicht näher eingegangen.

4. Ist es der Anspruch der Stadt Leipzig, eine durch Mechanismen der Anlage und durch fehlendes Informations- bzw. Rettungspersonal nicht ausreichend gesicherte Badestätte wie einen See als Alternative anzubieten, anstatt eigene Badeanstalten entsprechend eventuell vorherrschender Bedarfe zu sichern und aufzurüsten?

Wie im Verwaltungsstandpunkt (VI-A-04692 Nachtbaden und Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH) dargestellt fehlt es aus Sicht der Geschäftsführung der SBL an der entsprechenden Nachfrage über die bestehenden Öffnungszeiten der Freibäder hinaus.

Weiterhin ist die Beschränkung der Öffnungszeiten auf behördliche Genehmigungen zurückzuführen. Das können erteilte Baugenehmigungen (Bsp. Ökobad Lindenthal Öffnungszeit bis max. 19 Uhr) sein oder der gesetzliche Lärmschutz ab 22 Uhr. Nahezu alle Freibäder liegen in der Nähe von Wohnbebauung und in Landschaftsschutzgebieten. Dort sind Lärmgrenzwerte bei einem geöffneten Freibad nach 22 Uhr nicht einzuhalten.

Weiterhin verfügt bisher nur eins von fünf Freibädern über eine Unterwasserbeleuchtung. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht in den Freibädern kann ohne ausreichende Beleuchtung der Becken die Sicherheit der Badegäste nicht gewährleistet werden. Auch für die Liegewiesen, Spiel- und Volleyballplätze, die Umkleide- und Sanitärbereiche sowie die Kassen ist keine bzw. keine ausreichende Beleuchtung in den Freibädern vorhanden. Ohne ausreichende Beleuchtung bestehen für die Badegäste und Mitarbeiter akute Sicherheitsrisiken.

Außerdem wird für einen nächtlichen Freibadbesuch entsprechend mehr Fachpersonal benötigt, was zu steigenden Personalaufwendungen führt. Daneben sind erhöhte Betriebskosten relevant.

Antwort im Allris

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