Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

Antrag:

Die Stadt Leipzig ermöglicht entsprechend der Verwaltungspraxis der Landeshauptstadt Dresden die widerrufliche, d.h. zeitlich unbefristete, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze und darüber hinaus für im Zusammenhang mit Freisitzen stehende erlaubnispflichtige Sondernutzungen wie Heizstrahler, Blumenkübel, Papierkörbe etc..

Sachverhalt:

Betreiber von Gaststätten und Bars gehen von einem auf Dauer angelegten Betreiben ihres Gewerbes aus. Die Befristung einer Sondernutzung für Freisitze erscheint daher nicht sinnvoll, zumal die Verlängerung vor Ablauf der Sondernutzungserlaubnis eine erneute Antragstellung, wenn auch im vereinfachten Verfahren, erfordert.

Der Antrag dient daher einerseits dem Ziel einer bürger- und unternehmerfreundlichen Verwaltung und andereseits einer Vereinfachung und Straffung von Verwaltungabläufen.

In der Landeshauptstadt Dresden gilt die widerrufliche Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Freisitze als gelebte Verwaltungspraxis. Die Ausweitung der widerruflichen Erteilung auf erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Zusammenhang mit Freisitzen wäre nur konsequent.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

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