Handhabung der Social-Media-Accounts der Stadt Leipzig

Anfrage:

Bereits seit mehreren Jahren nutzt auch die Stadtverwaltung soziale Medien zur Information von und Kommunikation mit Bürgern. Mit dem Einsatz von Facebook, Twitter & Co. hat sich insbesondere die Kommunikation verändert: So verlagerte sich der eher unidirektionale Informationsfluss aus den Behörden heraus zu einem bidirektionalen Dialog zwischen Verwaltung auf der einen und den Bürgern auf der anderen Seite. Leider führt dies offenbar auch dazu, dass Bürgern ohne Vorwarnung oder Begründung das Leserecht entzogen werden kann (sogenanntes Blocken). Zudem fällt auf, dass offizielle Accounts – mehr oder weniger offensichtlich – auch als Marketing beziehungsweise Werbe-Tools für die Privatwirtschaft benutzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Accounts betreibt die Stadt Leipzig sowie nachgeordnete Ämter, Behörden und Eigenbetriebe in den sozialen Netzwerken? Welche dieser Accounts sind seitens des jeweiligen Soziales-Netzwerk-Betreibers verifiziert worden (z.B. blaues Häkchen)?
  2. Nach welchen Regeln beziehungsweise Kriterien wird Facebook- oder Twitter-Nutzern das Leserecht auf offiziellen Facebook- oder Twitter-Accounts eingeräumt beziehungsweise entzogen und wer entscheidet im konkreten Fall darüber? Wie oft wurde Nutzern das Leserecht auf einem behördlichen Social-Media-Account bereits entzogen? (Bitte einzelne Fälle mit Datum und jeweiliger Begründung aufführen.) Nach welchen Kriterien werden diese Nutzer wieder entsperrt?
  3. Welche Regeln gelten für die Nutzung der behördlichen Accounts im Hinblick auf das Posten von werbegleichen Mitteilungen für privatwirtschaftliche Unternehmen (mit oder ohne öffentliche Beteiligung)?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Accounts betreibt die Stadt Leipzig sowie nachgeordnete Ämter, Behörden und Eigenbetriebe in den sozialen Netzwerken? Welche dieser Accounts sind seitens des jeweiligen Soziales-Netzwerk-Betreibers verifiziert worden (z.B. blaues Häkchen)?

Die Antwort findet sich seit geraumer Zeit öffentlich zugänglich und übersichtlich gegliedert unter http://www.leipzig.de/social-media/

2. Nach welchen Regeln beziehungsweise Kriterien wird Facebook- oder Twitter-Nutzern das Leserecht auf offiziellen Facebook- oder Twitter-Accounts eingeräumt beziehungsweise entzogen und wer entscheidet im konkreten Fall darüber? Wie oft wurde Nutzern das Leserecht auf einem behördlichen Social-Media-Account bereits entzogen? (Bitte einzelne Fälle mit Datum und jeweiliger Begründung aufführen.) Nach welchen Kriterien werden diese Nutzer wieder entsperrt?

Die Seiten, die durch das Referat Kommunikation der Stadtverwaltung Leipzig betreut werden, sind öffentlich, d.h. Leserecht hat grundsätzlich jeder Nutzer. Beleidigungen und Diffamierungen, sexistische, diskriminierende oder rassistische Kommentare werden von uns gelöscht. Ebenso behalten wir uns vor, Verleumdungen, üble Nachrede oder vulgäre Beiträge zu entfernen. Nutzer, die wiederholt und massiv gegen die Netiquette verstoßen, werden gesperrt. (siehe auf www.facebook.com/portal.stadt.leipzig eingebundene Netiquette.) Die Ämter, Behörden und Eigenbetriebe haben jeweils eigenständige Regelungen getroffen.

Auf www.facebook.com/portal.stadt.leipzig wurden im Zeitraum vom April 2014 bis August 2017 insgesamt 25 Profile gesperrt, die gegen die Netiquette verstießen und/oder deren Äußerungen und Profile einen eindeutig rechtsradikalen Hintergrund belegten. Die meisten Lese- und Kommentierrechte wurden 2015 während der Flüchtlingskrise entzogen. Auf www.twitter.com/StadtLeipzig wurden im gesamten Zeitraum seit Anlegen des Accounts aktiv 3 Profile gesperrt.

Einzelne Fälle können aus Gründen des Datenschutzes nicht aufgelistet werden. Über die Sperrung einzelner Nutzer entscheidet die Social-Media-Redaktion in Absprache mit dem Leiter des Referates Kommunikation.

Über die Handhabung und die Regularien der anderen Seitenbetreiber, wie sie unter Frage 1 genannt sind, kann hier keine Auskunft gegeben werden. Dazu wäre eine umfangreiche Abfrage erforderlich, die in der Kürze der Zeit nicht möglich war.

3. Welche Regeln gelten für die Nutzung der behördlichen Accounts im Hinblick auf das Posten von werbegleichen Mitteilungen für privatwirtschaftliche Unternehmen (mit oder ohne öffentliche Beteiligung)?

Die Stadt Leipzig freut sich über Postings und Links zum Thema Leipzig. Reine Werbung dagegen wird gelöscht.

Antwort im Allris

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